Dünger, Bodenhilfsstoff, Pflanzenstärkungsmittel & Co.
von Ulrich Heiwolt

Viele Bonsai- und Pflanzenliebhaber achten heute auf umweltverträgliche und biologische Produkte. Doch im Dschungel der Begriffe ist kein leichtes Zurechtfinden. Und so manche Anbieter zweifelhafter „Hilfsmittel“ nutzen diese Unsicherheit aus, verschleiern die Begrifflichkeiten und führen den Pflanzenfreund mehr oder weniger bewusst hinters Licht. So dürfte z.B. ein Präparat, das als „Bodenhilfsstoff“ angepriesen wird, weiteren Angaben nach jedoch Mineralsalze enthält, nur als „Dünger“ bezeichnet werden.

Ausschlaggebend für die Unterscheidung der Begriffe sind das Düngegesetz, neu vom 09.01.2009, und das Pflanzenschutzgesetz. Hierin werden folgende Begriffe unterschieden und definiert:
Ein Düngemittel wirkt durch Nährstoffe, ganz gleich, ob dies nun Mineralsalze (Mineraldünger) oder biologische Abbauprodukte (organische Dünger) sind.
Ein Pflanzenhilfsmittel hat biologische oder chemische Wirkung, ohne Nährstoffe zu enthalten. Es hat pflanzenbaulichen, produktionstechnischen oder anwendungstechnischen Nutzen, dient also weniger der Pflanze, sondern optimiert die Produktion.
Ein Bodenhilfsstoff verbessert den Boden, ohne Nährstoffe zu enthalten.
Ein Pflanzenschutzmittel schützt die Pflanze vor Schadorganismen und nichtparasitären Beeinträchtigungen. Paradoxerweise zählen dazu auch Mittel, die Pflanzen abtöten oder das Wachstum von Pflanzen hemmen.
Da von der Schädlichkeit der (in der Regel) chemischen Pflanzenschutzmittel ausgegangen wird, müssen Pflanzenschutzmittel amtlich zugelassen und genehmigt sein. Für den Einsatz gilt ein kompliziertes Regelwerk zur Anwendung, zu den dazugehörigen Geräten, Anwendungsverboten und Anforderungen an die Sachkunde der Anwender.
Ein Pflanzenstärkungsmittel dient laut Gesetz ausschließlich dazu, die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegen Schadorganismen zu erhöhen, ist also ein Schutz- und Heilmittel. Das bedeutet, es darf keine Nährstoffe enthalten und keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt haben. Es muss behördlich zugelassen und in die Liste der Pflanzenstärkungsmittel des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit aufgenommen sein.
Biologische Schutz- und Heilerfolge eines Pflanzenstärkungsmittels wie z.B. „Waldleben“ haben aber in der Regel Folgen für den Boden und die Pflanze, die über die genannte Schutz- und Heilwirkung weit hinausgehen. Eine gesunde Pflanze in einem gesunden Umfeld ist nicht nur widerstandsfähiger gegen Schadorganismen, sondern auch ertragreicher und vitaler in Wuchs und Blüte. In einem biologisch gesunden Boden funktionieren die notwendigen mikrobiellen Lebensprozesse und Symbiosen zur Nährstoffproduktion und -aufnahme. Eine Düngung wird dann oft überflüssig oder ist sogar schädlich.
Generell gilt:
• Eine biologische Wirkung auf die Pflanze selbst ist nur bei einem Pflanzenstärkungsmittel zu erwarten.
• Vorsicht vor Düngemitteln, die mit biologischen Wirkungen werben! Wahrscheinlich war es der misslungene Versuch, ein Pflanzenstärkungsmittel herzustellen, das nur durch Nährstoffzugabe Wirkung erlangen konnte.
• Hüten Sie sich generell vor Mitteln, die Fantasiebegriffe verwenden. Wer sich um die gesetzlichen Begriffe herumdrückt, hat wahrscheinlich zu verbergen, dass er den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt.
Diesen Artikel mit den Gesetzestexten im originalen Wortlaut und Links zu den vollständigen Gesetzestexten sowie der Liste der Pflanzenstärkungsmittel finden Sie unter www.waldleben.eu .

 

Dieser Artikel erschien in der {ln:BONSAI ART 095 'BONSAI ART 95}